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Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place - Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht gestattet.
10.4 Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.
Sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden.
(Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Library General Public License, der allgemeinen
öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext
zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen
sollen garantieren, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in
neuen freien Programmen verwenden dürfen - und dass Sie wissen, dass
Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die
Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien
eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch
sie den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen
diese Bedingungen zeigen, damit sie Ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz
an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu
verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen,
dass jeder erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht.
Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird,
möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des
ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren
- mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
10.5 Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung
-
Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm
oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem
Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder
verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält.
(Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
"Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden
als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in Ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird
nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen
dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die
Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab.
-
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes
des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern
des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie
für das Programm anbieten.
-
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht;
Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von
Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass
zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
-
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und
das Datum jeder Änderung hinweist.
-
Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
-
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es,
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, dass es
keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie
leisten), und dass die Benutzer das Programm unter diesen
Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muss der Benutzer darauf
hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem
Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als
unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann
erstrecken sich diese Lizenz und Ihre Bedingungen nicht auf
diese Abschnitte, wenn sie als eigenständige Werke verbreitet
werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen verbreiten, dass ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt, dann muss die Verbreitung des Ganzen nach den
Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
weitere Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden
- und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Werke in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett
von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf
dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen
Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes,
das nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm
oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und
demselben Speicher- oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in
den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
-
Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten
- vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
-
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
-
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
-
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen An-
gebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie
selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie
das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit
einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
Für ein ausführbares Programm bedeutet "der komplette Quell-
text": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module ein-
schließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitions-
dateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten
Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte
Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn,
diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des
Objectcodes dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine
dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung
eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung
des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind,
den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
-
Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser
Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien
oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet,
solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
-
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und
mit allen Ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf
basierenden Werkes.
-
Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich,
die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
-
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patent
fragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich
oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser
Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von
den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist,
das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in
dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu ver-
breiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms
zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder
die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph
hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der
freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher
Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software
im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die
Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
-
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in be-
stimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechts-
inhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine
explizite geographische Beschränkung der Verbreitung angeben, in der
diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausge-
schlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
-
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later
version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige
Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde.
-
Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen
zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben
Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter
dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free
Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen
den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden
von Software im allgemeinen zu fördern
10.6 Keine Gewährleistung
-
Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei
Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber
und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine
Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht
begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck.
Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms
liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
-
In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das
Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber
für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder
spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des
Programms folgen (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
getragen werden müssen oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber
oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
10.7 Ende der Bedingungen
10.8 Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem
Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem
Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen
weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm
hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu
stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich darzustellen;
außerdem sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen sowie
einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden werden kann.
eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung
Copyright (C) yyyy Name des Autors
This Programm ist free Software; you can redistribute it und / oder modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2 of the License oder
(at your option) any later version.
This Programm ist distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; ohne even the implied warranty of
MERCHANTABILITY oder FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License für mehr details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along mit this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place - Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Also add information on how to contact you von electronic und paper mail.
eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung
Copyright (C) yyyy Name des Autors
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
Sie es wünschen) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, dass es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, dass es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy name of author
Gnomovision comes mit ABSOLUTELY NO WARRANTY; für details type `show w'.
Das ist free Software und you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type `show c' für details.
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
für Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c'
für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm passt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
für das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel;
ändern Sie bitte die Namen:
Yoyodyne, Inc., herefrom disclaims all copyright interest in the program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
signature of Ty Coon, 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf das
Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler),
geschrieben von James Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1 April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms
in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so
kann es sinnvoller sein, das Linken proprietärer Programme mit dieser
Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die
GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
überarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de] (31. Oktober 1996)
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch
nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser Übersetzung,
und sie hat diese Übersetzung auch nicht als rechtskräftigen Ersatz für die
Original-GNU-GPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten
überprüft wurde, können die Übersetzer nicht garantieren, dass die Übersetzung
die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen
wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind,
halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung
nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme
zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der
Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
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